Die Inanspruchnahme des reservierten Kennzeichens kostet 12,80 € . Die Gebühr zahlen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.
Allgemeiner rechtlicher Hinweis: Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Ihre Reservierung bleibt 180 Tage bestehen. Eine Verlängerung kann, in begründeten Einzelfällen vor Ablauf per E-Mail unter buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de. Die Anzahl der Reservierungen ist auf max. 3 Reservierungen je Antragsteller/Person beschränkt; die Anzahl der Suchanfragen ist auf max. 20 begrenzt je Antragsteller/Person begrenzt.
Darüber hinausgehende Reservierungen sind ungültig. Die Zuteilung eines Wunschkennzeichens /Reservierungsmöglichkeit ist eine Serviceleistung der Zulassungsbehörde. Die Zuteilung eines Kennzeichens obliegt der Zulassungsbehörde. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Wunschkennzeichens. Eine rechtliche Prüfung, ob das reservierte Kennzeichen auch zugeteilt werden kann, bleibt der Zulassungsbehörde vorbehalten. Das vorherige Anfertigen der Kennzeichenschilder nach einer selbst durchgeführten Reservierung ist möglich, geschieht aber -ohne vorherige rechtliche Prüfung der Zulassungsstelle- auf eigene Gefahr.
Folgende Buchstabenkombinationen können nicht vergeben werden:
HJ KZ NS SA SS Ä Ö Ü
Max. dürfen bei einem Kfz-Kennzeichen 8 Stellen verwendet werden (incl. Unterscheidungszeichen "OL" und Zusätzen "E", "H", "Saison").
Üblicherweise werden in Oldenburg Kennzeichen mit zwei Buchstaben und drei Ziffern ausgegeben. Sollten Sie ein kleineres Schild benötigen (z. B. für amerikanische Fahrzeuge oder Oldtimer) muss das Fahrzeug bei der Zulassung vorgeführt werden. Für Fahrzeuge, die ein kleineres vierstelliges Kennzeichen benötigen, bieten wir die Kennzeichenserien B, F, G, I, O und Q in Kombinationen mit allen anderen Buchstaben sowie mit zwei Ziffern an. Für Motorräder gelten seit dem 06.04.2011 die neuen Kennzeichengrößen. Es werden mindestens vier- und maximal fünfstellige Buchstaben- und Zahlenkombinationen benötigt. Bei vierstelligen Kennzeichen ist aus den Kennzeichenserien B, F, G, I, O, und Q in Kombinationen mit allen anderen Buchstaben sowie mit zwei Ziffern auszuwählen.
Bei der Suche nach Wunschkennzeichen können Sie mit folgenden Platzhaltern arbeiten:
* : Dieses Zeichen entspricht einer beliebigen Anzahl an Zeichen.
? : Dieses Zeichen entspricht einem einzelnen Zeichen.
Hinweis auf kommerzielle Wunschkennzeichenportale im Internet
Wunschkennzeichen für den Zulassungsbezirk der Stadt Oldenburg können ausschließlich auf der Internetseite der Stadt Oldenburg reserviert werden. Im Internet finden sich Portale, die ebenfalls einen Wunschkennzeichenservice oder andere Serviceleistungen im Bereich Kfz-Zulassung anbieten. Diese Seiten können manchmal den Anschein einer behördlichen Seite erwecken, werden aber kommerziell betrieben, und können an den (kostenpflichtigen) Erwerb von Kennzeichenschildern gebunden sein. Die Kfz-Zulassungsbehörde der Stadt Oldenburg ist für den Inhalt dieser kommerziell betriebenen Seiten nicht verantwortlich, und hat auf die dort eingestellten Informationen wie Ansprechpartner, Öffnungszeiten, Formulare oder Wunschkennzeichenreservierung keinen Einfluss. Wird eine Reservierung über Portale anderer Dienstleister vorgenommen, kann die Stadt Oldenburg keine Garantie für die erfolgreiche Reservierung von Kennzeichen übernehmen. Evtl. Ansprüche sind dann mit dem beauftragten Dienstleister zu klären.
Wenn Sie die Leistungen auf diesen Portalen in Anspruch nehmen möchten, empfehlen wir deshalb, die dortigen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen.
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Ihr Bürgerbüro Nord