Bei der Suche nach Wunschkennzeichen können Sie mit folgenden Platzhaltern arbeiten:
 
* = Dieses Zeichen entspricht einer beliebigen Anzahl an Zeichen.
? = Dieses Zeichen entspricht einem einzelnen Zeichen.
 
 
Die Anzahl der Reservierungen ist auf max. drei Reservierungen je Person beschränkt. Bei kurzen Kennzeichenkombinationen, mit einer dreistelligen Erkennungsnummer, ist die Reservierung auf ein einzelnes Kennzeichen beschränkt. Darüber hinausgehende Reservierungen sind ungültig und werden ohne vorherige  Ankündigung gelöscht.
 
 
Allgemeiner rechtlicher Hinweis: Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Ihre Reservierung bleibt bis zum in der Reservierungsbestätigung angegebenen Datum bestehen. Eine Verlängerung kann, in begründeten Einzelfällen vor Ablauf per E-Mail unter zulassung@oldenburg-kreis.de beantragt werden.
 
Die Reservierung ist eine Serviceleistung der Zulassungsbehörde. Die Zuteilung eines Kennzeichens obliegt der Zulassungsbehörde. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Wunschkennzeichens. Eine rechtliche Prüfung, ob das reservierte Kennzeichen auch zugeteilt werden kann, bleibt der Zulassungsbehörde vorbehalten. Das vorherige Anfertigen der Kennzeichenschilder nach einer selbst durchgeführten Reservierung ist möglich, geschieht aber -ohne vorherige rechtliche Prüfung der Zulassungsstelle- auf eigene Kostengefahr.
 
 
Die Buchstaben B, F, G, I, O und Q können durch den Landkreis Oldenburg nur mit vier Ziffern vergeben werden.
 
Folgende Buchstabenkombinationen  werden nicht vergeben:
- HJ  KZ  NS  SA  SS  Ä  Ö  Ü
- AH 18, AH 88, HH 18, HH 88, AH 1933 sowie HH 1933
 
Die Inanspruchnahme des reservierten Kennzeichens kostet 12,80 € . Die Gebühr zahlen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.
 

KFZ-Zulassungsstelle des Landkreises Oldenburg